“Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Rechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden” und ähnliche Meldungen verweigerten uns jahrelang den Genuss von aktuellen Musikvideos auf YouTube. Dies soll nun ein Ende haben.
Youtube und GEMA erzielten eine Einigung
Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA konnte sich jahrelang nicht mit YouTube über eine Vergütung von urheberrechtlich geschützten Inhalten einigen. Der bekannte Sperrbildschirm verweigerte uns den Videogenuss. Seit Dienstagmorgen gibt es eine Einigung zwischen beiden Parteien. Mitglieder der GEMA können ab sofort ihre Musik auf YouTube in Deutschland, Österreich und der Schweiz monetarisieren und mit Werbung zusätzliche Einnahmen generieren, erklärte YouTube.
YouTube ist nun vertraglich verpflichtet Abgaben an die GEMA zu zahlen, die diese dann an die Künstler weiter verteilt. Über die Höhe dieser Abgabe schweigen beide Parteien. Aufgrund der Einigung heißt es, die GEMA werde die Einführug des Bezahldienstes “YouTube Red” in Deutschland “unterstützen”. Wie diese Unterstützung aussehen wird, ist noch nicht bekannt.
Sperrtafeln nicht endgültig verschwunden
Die Einigung zwischen YouTube und der GEMA bezieht sich nur auf von der GEMA vertretene Künstler. Laut einer Aussage der GEMA-Sprecherin Nadine Remus gegenüber Golem.de, können “beispielsweise nicht von der Gema vertretene Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabels, den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen.” Uploader dürfen auch weiterhin nicht wahllos Musik auf YouTube hochladen. User der Platform müssen sich auch weiterhin an das geltende Urheberrechtsgesetz halten. Ein Upload ohne Zustimmung der Rechteinhaber stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Laut der Aussage des Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke fällt der Download von Musik von YouTube unter das Thema “legale Privatkopie.” Einen Verstoß gegen die AGB stellt es auch nur da, wenn man diesen auch ausdrücklich zugestimmt hat.