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Rechtliche Grauzone – Cosplayer wurden ungefragt fotografiert und in einem Buch veröffentlicht. [UPDATE]

Comments (4)
  1. Robert Raeh sagt:

    Der Flickr Link führt zu einem 404 🙂

    1. Stefan Fries sagt:

      Hallo Robert. Danke für den Hinweis! Der Autor hat seine Galerie mittlerweile offline genommen. Siehe Update des Artikels.

  2. Marybella sagt:

    Vom Autor leider nicht gut recherchiert. “Ist üblich” und “bekannt” das vorher gefragt wird? An einem Foto haben immer zwei Personen das Recht, aufjedenfall nach deutschen Recht. Der Fotograf hat das Urherberrecht, die abgebildete Person das Recht am eigenen Bild. Deswegen werden Verträge geschlossen bei richtigen Fotografen, damit das Model sein Recht abtritt oder ausbezahlt wird, damit es verkauft werden kann. Andersrum genauso.
    Deswegen muss man IMMER fragen, bevor man jemanden fotografiert, es ist schade dass es seit elf Jahren, die ich in der Cosplayszene bin es immer noch so unklar ist und dass es nun in so einem Bildband enden musste ist unfassbar…

  3. Aaron sagt:

    Ich tue mir seit Stunden schwer mit einer etwaigen Interpretation des Kunst-Urheber-Gesetzes um hier eine schlüssige Erklärung zu finden. So greift aus meiner bescheidenden Sicht z.B. der §23 KunstUrhG Absatz 1, Punkt 4:
    “Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.” – ich würde sagen, dass der Cosplayer ja eine Kunstform auslebt, deren Abbildung in fotografischer Natur einem höheren Zwecke dient – nämlich der Dokumentation einer Kunstform.

    Dem steht allerdings Absatz 2 gegenüber: “Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.” – Tja, jetzt ist zu klären, was ein berechtigtes Interesse ist. Das Persönlichkeitsrecht ist ein solches Interesse, aber ich es im Rahmen des berechtigt genug? Fragen über Fragen … wenn niemand klagt, werden wir darauf wohl keine Antwort erhalten.